2.1. Garantiewartung Vorraussetzung für die nachfolgenden Leistungen ist die Inbetriebnahme der Geräte durch unseren Kundendienst: Überwachung der Eichgültigkeitsdauer (Wärme- und Warmwasserzähler 5 Jahre und Kaltwasserzähler 6 Jahre). Vorrausetzung für den Abschluss einer Garantiewartung ist die Aufnahme und Inbetriebnahme durch Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichfrist; Bei Geräten mit technischer Nutzungsdauer nach deren Ablauf. Kostenloser Austausch der defekten Geräte während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Bedingungen. Übernahme der Eich- und Beglaubigungsgebühren. Eichpflichtige Geräte werden gegen gleich Bauartige und dem gesetzl. Bestimmungen amtl. beglaubigt sind. Das gleiche gilt für Nutzungsdauer begrenzte Geräte. Ein kostenloser Austausch der Geräte erfolgt nicht wenn: Aufwendungen, die aufgrund nachträglich veränderter Einbaubedingungen und mangelhafter oder fehlender Funktion von Absperrorganen entstehen. Arbeiten zur Beseitigung von Schäden die durch unsachgemäße Eingriffe und Bedienung sowie Nichtbeachtung von Installation- und Bedienungsvorschriften notwendig werden. Aufwendungen die durch falsche Bedienung, Fremdkörper im Leitungsnetz oder Verschmutzungen notwendig werden. Kosten durch unnötige Anreise des Kundendienstmonteuers. Der Abschluss einer Vereinbarung zur Garantiewartung hat schriftlich zu erfolgen.
2.1. Aufgeführt. Die Mietgebühr wird mit Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes fällig. Die Mietgebühr wird im Rahmen der Abrechnung der Heizkosten auf die Nutzer umgelegt. | Die Gebühren werden in der Abrechnung der Heizkosten umgelegt. Nach Ablauf der Eichfrist und Zulassung, werden die neuen Geräte für den Austausch bereitgestellt 2.3. Vertragsdauer Maßgeblich für den Beginn der Vertragsdauer ist der Zeitpunkt des Montagetermins. Nach Ablauf des Vertrages bezieht sich die Austauschpflicht auf die Geräte mit abgelaufener Eichgültigkeit und Zulassungsfrist. Eine vorläufige Kündigung des Vertrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen. In diesem Fall sind wir von allen vertraglichen Pflichten entbunden. Das gilt ebenso wenn der Austauschrythmus noch nicht erreicht ist.
3. Gerätemiete 3.1. Leistungsumfang Die gemieteten Geräte werden während der Mietlaufzeit durch uns funktionsfähig gehalten. Festgestellte Mängel werden durch uns beseitigt. Nichtkostenfrei erfolgt der Austausch von Geräten bei folgenden Bedingungen, wie Sie bereits unter Punkt 2.2. Technische Vorraussetzungen Die Gebühren werden Jährlich im voraus erhoben. Der Zeitraum des Garantievertrages entspricht der Eich- oder Zulassungsfrist.
3.2. Vertragsauer Wie bei der Garantiewartung ist der Montagebeginn auch maßgeblich auch der Mietbeginn. Die Laufzeit des Mietvertrages ist schriftlich zu vereinbaren. Sie richtet sich in der Regel nach der Eichgültigkeit bzw. Zulassungsfrist. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages besteht nicht. Sollte eine Kündigung zwingend notwendig sein, so ist in diesem Fall ein Schadensersatz in Höhe des Ausfalles fällig. |