1. Verbrauchserfassung

1.1.Lieferung und Montage von Erfassungsgeräten
Gemäß den Vorgaben des Kunden werden die Erfassungsgeräte geliefert und montiert. Sämtliche Geräte entsprechen den gültigen gesetzlichen Bestimmungen für den geschäftlichen Verkehr.

1.2. Technische Vorraussetzungen
1.2.1 Anlagentechnische Vorraussetzungen
Mit Auftragserteilung zum Einbau von Erfassungsgeräten, gehen wir dabei von aus, dass die Anlagen im DIN bzw. EU Standard errichtet sind. Abweichungen, Umbauten oder technische Besonderheiten sind Mitteilungspflichtig, um eine rechtssichere Abrechnung erstellen zu können.

1.2.2 Standartanlagen
Standartanlagen sind Heizungsanlagen in Zweirohrtechnik auf der Basis verschiedener Fahrweisen im Temperaturbereich 90°/70° oder im Niedertemperaturbereich.

1.2.3 Technische
Besonderheiten in Heizungsanlagen sind mehrere Heizkreise unterschiedlicher Wärmebedarf und damit unterschiedliche Erfassungsgeräte installiert werden müssen unterschiedliche Gebäude beheizt werden müssenEinrohrheizungsanlagen vorhanden sind Alternative Energieträger eingesetzt werden usw. Zur Sicherung einer korrekten Abrechnung werden die Besonderheiten der installierten Anlage in einer technischen Dokumentation festgehalten. Und alle relevanten Daten mit aufgenommen.

1.3. Ablesevorbereitung und Ablesung
1.3.1 Ablesevorbereitung

Die Ablesung der Meß - und Verteilergeräte erfolgt einmal jährlich und immer zum Abrechnungsende wie im Vertrag vereinbart. Über dem Ablesetermin wird der Vertragspartner und Nutzer mindestens 1 Woche vor der Ablesung informiert. Die nicht erreichten Nutzer erhalten für die Ablesung einen zweiten Termin kostenfrei. Wird auch dieser Termin nicht eingehalten oder hat der Nutzer uns nicht informiert, so kann der Nutzer mit uns einen dritten kostenpflichtigen Termin vereinbaren.

1.3.2 Ablesung der Meß – und Verteilergeräte
Die abzulesenden Geräte müssen für die Ableser frei zugänglich sein ( kein verstellen mit Möbeln oder Verkleidungen ). Die Ablesewerte werden im Ablesebeleg festgehalten. Diese werden durch den Nutzer quittiert. Der Nutzer erhält für seine eigene Kontrolle die Durchschrift des Beleges. Können aus Gründen der Nichtablesung oder Geräteausfall die Verbrauchsdaten nicht erfasst werden, so wird der Verbrauch geschätzt. Bei Verbrauchergeräten Verdunster muß dann auf Grund des nicht durchgeführten Ampullenwechsel auch das nächste Jahr der Verbrauch geschätzt werden. Mit der Ablesung erfolgt eine Kontrolle des Gerätes auf einwandfreie Funktion und Manipulation. Nach Einarbeitung der Erfassungswerte in die EDV Anlage, werden die Ergebnisse auf Plausibilität geprüft.

1.3.3 Zwischenablesung bei Nutzerwechsel
Bei einem Nutzerwechsel im Sinne § 9b der Heizkostenverordnung (Hkvo) ist eine Zwischenablesung vorzunehmen und in der Abrechnung zu berücksichtigen. Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sich auf Grund des Zeitpunktes der konkrete Verbrauch nicht mehr nachvollziehen, so ist die Abrechnung mit Nutzerteilung mittels Gradtage zu ermitteln
 
. . . zuverlässig und kompetent